In Österreich besteht das Recht auf freie Ärzte-/Ärztinnenwahl. Demnach können Patienten/Patientinnen wählen, von welchem/welcher Arzt/Ärztin (Kassenarzt/-ärztin oder Privat- bzw. Wahlarzt/-ärztin, siehe unten) sie behandelt werden möchten. Sofern die Behandlung in einer Krankenhausambulanz oder einer anderen Gesundheitseinrichtung notwendig wird, kann auch hier unter geeigneten gewählt werden. Was ist der Unterschied zwischen Kassenärzten/ -ärztinnen und Privat- bzw. Wahlärzten/-ärztinnen? Kassenarzt/-ärztin haben einen Vertrag mit einer österreichischen Krankenkasse. Dieses Vertragsverhältnis bedeutet für Patienten/Patientinnen, dass sie die Behandlung nicht selbst bezahlen müssen, da der/die Arzt/ Ärztin diese direkt mit der Krankenkasse abrechnet. Privat- oder Wahlärzte/-ärztinnen haben keinen Vertrag mit einer Krankenkasse. Patienten/Patientinnen müssen die Behandlung selbst bezahlen und bekommen nach Einreichung der Honorarnote bei ihrer Krankenkasse einen Teilbetrag rückerstattet, sofern es sich um eine Kassenleistung handelt. Je nach Leistung und Krankenkasse kann dieser Betrag variieren. FREIE ÄRZTE-/ÄRZTINNENWAHL 14 Freie Ärzte-/Ärztinnenwahl
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