KDS - Ihr Recht als Patient:in

Roter Bereich: Im roten Bereich befinden sich jene Medikamente, für die noch kein Eintrag im EKO besteht, allerdings bereits ein Antrag auf Aufnahme läuft. Bei einer ärztlichen Bewilligung werden die Kosten für die Medikamente übernommen. Gelber Bereich: Medikamente aus dem gelben Bereich werden nur unter bestimmten Bedingungen erstattet. Manche Arzneimittel aus dem gelben Bereich müssen vorab chefärztlich bewilligt werden. Grüner Bereich: Medikamente aus dem grünen Bereich bekommen Sie als Patient:in frei verschrieben. Ausgenommen sind indikationsbezogene Medikamente, die nur dann frei verschreibbar sind, wenn Sie eine bestimmte Diagnose haben. Einige Medikamente aus dem grünen Bereich können nur von einem/einer bestimmten Facharzt/-ärztin verschrieben werden. No Box / Negativliste: Medikamente aus dem Bereich No Box oder Negativliste werden im Regelfall von der Krankenkasse nicht übernommen. Ihr:e Arzt/Ärztin kann Ihnen für diese Medikamente allerdings ein Privatrezept ausstellen. In der Apotheke müssen Sie für dieses Medikament den Apothekenverkaufspreis zahlen. Sollte für die Behandlung einer Erkrankung kein Produkt aus dem Erstattungskodex geeignet oder nur unzureichend sein, besteht für No Box- oder Negativlisten-Medikamente die Möglichkeit einer Einzelfallerstattung durch chefärztliche Bewilligung. Der Erstattungskodex Tipp Ob bzw. unter welchen Bedingungen ein Medikament von der Krankenkasse bezahlt wird, können Sie ganz einfach online im Infotool des Erstattungskodexes unter www.sozialversicherung.at oder in der App EKO2go nachschlagen. 23 Versorgung mit Medikamenten

RkJQdWJsaXNoZXIy NzM2NTQ=