KDS - Ihr Recht als Patient:in

Darüber hinaus gibt es eine Rezeptgebührenobergrenze in Höhe von 2 % des Jahresnettoeinkommens (ohne Sonderzahlungen) der versicherten Person. Ab Überschreiten dieser Grenze sind Versicherte automatisch für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit. Arzneimittel werden im Rahmen der Krankenbehandlung nicht zu 100 % von der Sozialversicherung übernommen. Pro Packung haben Patienten/Patientinnen einen Selbstbehalt in Form der Rezeptgebühr zu bezahlen. Diese beläuft sich für das Jahr 2023 auf EUR 6,85. Genauere Informationen dazu finden Sie in der Info-Box auf Seite 27. Eine generelle Rezeptgebührenbefreiung ohne Antrag bekommen: Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten Zivildiener und deren Angehörige Asylwerber:innen in Bundesbetreuung Ausgleichszulagenbezieher:innen REZEPTGEBÜHR UND -BEFREIUNG 26 Rezeptgebühr und -befreiung

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