Einen Antrag auf generelle Rezeptgebührenbefreiung können Sie bei der zuständigen Kasse beantragen. Ihr monatliches Nettoeinkommen darf folgende Richtwerte 2023 nicht übersteigen: Richtwerterhöhung pro mitversichertem Kind Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit erhöhtem Medikamentenbedarf Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf Alleinstehende 1.110,26 Euro 1.276,80 Euro 1.751,56 Euro 2.014,29 Euro 171,31 Euro Wie aus der Reihung hervorgeht, muss das Einkommen der Ehegatten, Ehegattinnen oder Lebenspartner:innen hinzugerechnet werden. Einkommen von sonstigen im Haushalt lebenden Personen werden mit 12,5 % berücksichtigt. https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.845562&portal=svportal info Eine Übersicht über aktuelle Werte finden Sie unter: 27 Rezeptgebühr und -befreiung
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