KDS - Ihr Recht als Patient:in

Ärzte/Ärztinnen haben ab März 2022 nach und nach mit dem E-Rezept gestartet. Nach österreichweiter Einführung können Sie Ihr Medikament in der Apotheke mit Ihrer e-card oder einem E-Rezept-Code am Handy abholen – ein Rezeptausdruck ist nicht mehr notwendig. In der Apotheke wird durch Stecken der e-card oder durch Scannen des E-Rezept-Codes das Rezept aus dem e-card-System abgerufen. Den E-Rezept-Code können Sie sich unter anderem in Ihrem Account auf www.meineSV.at holen. Was ist der Unterschied zwischen E-Medikation und E-Rezept? Die E-Medikation steht nur jenen Patienten/Patientinnen zur Verfügung, die an ELGA teilnehmen. Das E-Rezept ist eine elektronische Lösung für alle Krankenversicherten. Sind meine Daten sicher? Ja, E-Rezepte werden verschlüsselt übertragen und abgespeichert. Sie sind nur von berechtigten Personen einsehbar: Ärzte/Ärztinnen können nur Rezepte sehen, die sie selbst verschrieben haben. Apotheker:innen haben Einsicht auf alle Ihre E-Rezepte, während Ihre e-card in der Apotheke gesteckt ist. Ihre Sozialversicherung hat ebenfalls Einsicht in Ihre E-Rezepte. ELGA und E-Medikation WAS IST EIN E-REZEPT? 30

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