Genauso wie Arzneimittel, müssen auch die Kosten für Heilbehelfe und Hilfsmittel von der Krankenkasse unter gewissen Voraussetzungen übernommen werden. Ähnlich der Rezeptgebühr besteht ein Selbstbehalt. HEILBEHELFE UND HILFSMITTEL Was versteht man unter Heilbehelfen und Hilfsmitteln? Heilbehelfe sind Mittel, die zur Heilung oder Linderung eines Krankheitszustandes dienen. Dazu zählen unter anderem Bandagen, Kompressionsstrümpfe oder Artikel für Diabetiker. Hilfsmittel übernehmen die Funktionen von fehlenden Körperteilen oder unterstützen mangelhafte Körperfunktionen. Betroffene müssen sie ohne fremde Hilfe benutzen können. Dazu zählen unter anderem Rollstühle, Prothesen, Perücken, orthopädische Schuhe oder Hörgeräte. Wie komme ich zu einem Heilbehelf oder Hilfsmittel? 1 Falls Sie Heilbehelfe oder Hilfsmittel benötigen, muss Ihnen Ihr:e Arzt/Ärztin eine Verordnung dafür ausstellen. 2 Die Verordnung muss chef- und kontrollärztlich bewilligt werden. Darum kümmert sich in der Regel der Fachbetrieb, wie z. B. der Bandagist, Optiker oder Hörgeräteakustiker. Bei tariflich nicht geregelten Produkten ist zusätzlich auch ein Kostenvoranschlag notwendig. Im Regelfall leitet der Fachbetrieb die erforderlichen Unterlagen an die Sozialversicherung weiter. 3 Diese bewilligte Verordnung ist binnen 30 Tagen beim Fachbetrieb einzulösen. Nach Ablauf dieser Frist müssen Sie sich eine neue Verordnung von Ihrem/Ihrer Arzt/Ärztin holen. Heilbehelfe und Hilfsmittel 34
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