Beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Bescheid über die Nicht-Bewilligung. Es gibt folgende Möglichkeiten: Dieser Bescheid muss von der Krankenkasse binnen 14 Tagen ausgestellt werden und Folgendes beinhalten: Nach Erhalt des Bescheides reichen Sie binnen 3 Monaten eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht ein. Sie haben folgende Möglichkeiten: Nach Einholung von einem Sachverständigengutachten und einer mündlichen Verhandlung entscheidet das Gericht und stellt ein Urteil zu. 1 2 3 4 via Formular der Krankenkasse Ablehnung mit den Worten „Bitte um Ausstellung eines Bescheides“ per Post, Fax oder online an die Krankenkasse schicken Eine Begründung, warum die Krankenkasse keinen Anspruch des/der Patienten/Patientin auf die gewünschte Therapie sieht Die Angabe einer geeigneteren und kostengünstigeren alternativen Therapie Die Klage persönlich und direkt beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht zu Protokoll geben Mit Hilfe von Arbeiterkammer oder Rechtsanwalt die Klage per Schreiben an das Gericht schicken Im Falle eines Negativurteils: Fällt auch das Gericht die Ent- scheidung, dass die Kosten für die Therapie nicht von der Sozialversicherung übernommen werden, haben Sie die Möglichkeit, binnen 4 Wochen beim Oberlandesgericht Berufung einzulegen. Letzte Instanz: Revision beim Obersten Gerichtshof Wird auch im Berufungsverfahren des Oberlandesgerichts ein Negativ- urteil gestellt, können Sie binnen 6 Wochen Revision beim Obersten Gerichtshof einbringen. Hierfür sind Sie verpflichtet, eine:n Anwalt/ Anwältin hinzuzuziehen. 37 Kassenerstattung – Durchsetzung von Rechten
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