KDS - Ihr Recht als Patient:in

UNTERSTÜTZUNG DURCH KRANKENGELD Damit Sie während eines längeren Krankenstandes keinen Einkommensverlust erleiden, können Sie von der Krankenkasse Krankengeld erhalten. Keinen Anspruch auf Krankengeld haben: Habe ich Anspruch auf Krankengeld, wenn ich beim AMS gemeldet bin? Ja, als Bezieher:in von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Ab wann habe ich Anspruch auf Krankengeld? Der/die Arbeitgeber:in hat bei einem Krankenstand eines/einer Arbeitnehmers/ Arbeitnehmerin eine gewisse Entgeltfortzahlungspflicht. Erst nach Ablauf dieser Pflicht haben Sie als Arbeitnehmer:in Anspruch auf Krankengeld. • mitversicherte Personen • Lehrlinge ohne Entgelt • geringfügig Beschäftigte, die sich nicht selbst versichert haben • Praktikanten/Praktikantinnen • Krankenpflege- und Hebammenschüler:innen • Pensionisten/Pensionistinnen • Bezieher:innen von Kinderbetreuungsgeld 38 Unterstützung durch Krankengeld

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