Nach Antragseingang wird durch eine:n Sachverständige:n ein Gutachten über Ihren Pflegebedarf erstellt. Auf Grundlage dieses Gutachtens wird bestimmt, ob Pflegebedarf besteht bzw. wie hoch das Pflegegeld ist. Gegen diesen Bescheid kann Klage beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht und damit die Entscheidung überprüft werden (siehe Kontrollverfahren Seite 37). Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegegeld? Einen Antrag auf Pflegegeld können Sie bei Ihrem Sozialversicherungsträger stellen. Nach Antragseingang bekommen Sie ein Formular zugeschickt, in dem Sie folgende Angaben machen müssen: Tätigkeiten, die nicht mehr selbstständig ausgeführt werden können Inanspruchnahme aller pflegebezogener Leistungen (z.B. erhöhte Familienbeihilfe) Bekomme ich während eines Spitals- oder Kuraufenthalts Pflegegeld? Während eines Spitals- oder Kuraufenthalts ruht das Pflegegeld ab dem zweiten Tag, wenn die überwiegenden Kosten des Aufenthalts ein Sozialversicherungsträger, der Bund, ein Landesgesundheitsfonds oder eine Krankenfürsorgeanstalt trägt. In bestimmten Fällen kann das Pflegegeld auf Antrag weiter bezogen werden. Die Formulare zur Beantragung des Pflegegeldes bei den verschiedenen Sozialversicherungsträgern finden Sie online unter www.help.gv.at. info https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/ pflege/4.html 41 Pflegegeld bei länger dauernder Hilfsbedürftigkeit
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