KDS - Ihr Recht als Patient:in

BERUFSUNFÄHIGKEITSPENSIONEN MEDIZINISCHE REHABILITATION Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen in Zukunft nicht mehr arbeitsfähig sein, können Sie je nach Arbeitsverhältnis die Berufsunfähigkeitspension beantragen. Die Antragsformulare können auf der Website der Pensionsversicherungsanstalt unter www.pv.at heruntergeladen werden. Bei negativer Entscheidung ist eine Überprüfung durch das Gericht nach dem Schema (S. 37) möglich. Habe ich Anspruch auf medizinische Rehabilitation? Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation werden bewilligt, wenn ohne diese Maßnahmen in absehbarer Zeit Invalidität, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit droht. Anspruch auf medizinische Maßnahmen der Rehabilitation im Zusammenhang mit einem Pensionsantrag bestehen, wenn vorübergehende Invalidität für zumindest sechs Monate vorliegt. Ziel der medizinischen Rehabilitation ist, Patienten/Patientinnen wieder in die Lage zu versetzen, möglichst ohne fremde Hilfe ein eigenständiges Leben zu führen und in der Gemeinschaft einen ihnen angemessenen Platz einnehmen zu können. Die medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation umfassen folgende Leistungen: Unterbringung in Rehabilitationszentren Maßnahmen der ambulanten Rehabilitation Gewährung von ärztlicher Hilfe Versorgung mit Heilmitteln und Heilbehelfen sofern diese im ursprünglichen Zusammenhang mit dem Rehabilitations- aufenthalt stehen Invaliditätspension Erwerbsunfähigkeitspension ARBEITER:INNEN Berufsunfähigkeitspension ANGESTELLTE SELBSTSTÄNDIGE 44 Berufsunfähigkeitspensionen

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