Unter einem Kuraufenthalt versteht man eine meist mehrwöchige stationäre Aufnahme in einer Kuranstalt mit angebotenen Heilverfahren, die der Erhaltung der Leistungsfähigkeit oder Verminderung der Pflegebedürftigkeit dienen. Wann habe ich Anspruch auf einen Kuraufenthalt? Die Kur ist eine freiwillige Leistung der Pensionsversicherungsanstalt, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherungsträger ist. Grundsätzlich können Sie zwei Kuraufenthalte innerhalb von fünf Jahren in Anspruch nehmen. Wie stelle ich einen Kurantrag? Einen Kurantrag stellen Sie gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Hausarzt/-ärztin. Er/ sie muss begründen, warum Sie einen Kuraufenthalt benötigen. Die zuständige Pensionsversicherungsanstalt entscheidet über die Art der Maßnahmen und bestimmt die Einrichtung und die Dauer des Aufenthaltes. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, ist keine gerichtliche Kontrolle der Entscheidung möglich. Wer übernimmt die Kosten meines Kuraufenthalts? Eine tägliche Zuzahlung bemisst sich nach den gleichen Bestimmungen wie für Rehabilitationsaufenthalte. KURAUFENTHALTE 46 Kuraufenthalte
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