Diagnose & Therapieentscheidung Als Patient:in haben Sie das Recht auf die „Wahrheit am Krankenbett“. Das bedeutet, dass Sie der/die Arzt/Ärztin über eine gesicherte Diagnose aufklären muss. Auch eine Verdachtsdiagnose muss Ihnen der/die Arzt/Ärztin mitteilen und Sie darüber informieren, welche weiteren notwendigen Abklärungsschritte gemacht werden sollen. Sind weitere Untersuchungen, Konsultationen anderer Fachärzte/-ärztinnen oder spezielle Untersuchungen notwendig, muss Ihnen der/die Arzt/Ärztin Überweisungen ausstellen und Fachärzte/-ärztinnen, Institute oder Spitäler bekanntgeben. Kommen Sie aufgrund einer Erkrankung zu einem/einer Arzt/Ärztin, wird diese:r versuchen, anhand eines ärztlichen Behandlungsgesprächs einer körperlichen Untersuchung spezieller Tests bildgebender Verfahren (Röntgen, Ultraschall, MR, CT) oder Laboruntersuchungen eine Diagnose zu stellen. Die korrekte und umfassende Diagnose ist der erste wichtige Schritt für eine richtige Behandlung. RECHT AUF INFORMATION 6 Recht auf Information
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